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  • an die Schule, welche die Klassenfahrt durchführt.
  • Bezüglich Bezuschussung nach SGB II an die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Agenturen für Arbeit, ARGEn, kommunale Träger),
  • bezüglich Bezuschussung nach SGB XII an das Amt für Soziales (Sozialamt, Bürgerbüro) Ihrer Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.