Sprungziele
Seiteninhalt

Wahlbekanntmachung

  1. Am Sonntag, dem 6. Mai 2012 findet die Wahl zum 18. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr
    Stimmzettel Wahl
    Stimmzettel Wahl

     
  2. Die Stadt ist in 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den zusammengefassten Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 13. April 2012 übersandt worden sind, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der oder die Wahlberechtigte zu wählen hat.
      
  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden
    Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

    und die Zweistimme in der Weise,

    dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. 
     
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 
     
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl teilnehmen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will. muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält. 
     
  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).

Kappeln, 25. April 2012

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
-Gemeindewahlbehörde-


Im Auftrage:
gez. Helga Lorenzen