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Quelle: Redaktion Stadt Kiel (115-Service)
Städtebauförderung ist Teil des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff Baugesetzbuch).
Gegenstand der Städtebauförderung sind
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Behebung städtebaulicher Missstände),
- Maßnahmen der Sozialen Stadt (z. B. Stabilisierung von Ortsteilen mit sozialen Missständen),
- Maßnahmen des Stadtumbaus (z. B. Förderprogramm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘),
- städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen).
Zur Teilfinanzierung dieser Maßnahmen können Städtebaufördermittel eingesetzt werden (öffentliche Mittel des Bundes, des Landes, der Gemeinden).