Sprungziele
Seiteninhalt

Quelle: Redaktion Stadt Kiel (115-Service)

Städtebauförderung ist Teil des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff Baugesetzbuch).

Gegenstand der Städtebauförderung sind

  • städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Behebung städtebaulicher Missstände),
  • Maßnahmen der Sozialen Stadt (z. B. Stabilisierung von Ortsteilen mit sozialen Missständen),
  • Maßnahmen des Stadtumbaus (z. B. Förderprogramm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘),
  • städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen). 

Zur Teilfinanzierung dieser Maßnahmen können Städtebaufördermittel eingesetzt werden (öffentliche Mittel des Bundes, des Landes, der Gemeinden).