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Rechtsgrundlagen

Sechster Abschnitt des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) und der Satzung der Stadt Kappeln über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Kappeln“