Sprungziele
Seiteninhalt

Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 73 „Südspeicher der ehem. Getreide AG“ gemäß § 17 (1) BauGB

Stadtwappen Kappeln
Stadtwappen Kappeln

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 21.09.2016 beschlossen, die Veränderungssperre vom 17.10.2014 für den Geltungsbereich des künftigen B-Planes Nr. 73 „Südspeicher der ehem. Getreide AG“ gemäß § 17 (1) BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Beginn des 15.10.2016 in Kraft. Alle Interessierten können die Veränderungssperre von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden un-beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kappeln unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Kappeln, den 14.10.2016

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez.Traulsen
Bürgermeister