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22.07.2010

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 der Abwasserentsorgung Kappeln GmbH

1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Abwasserentsorgung Kappeln GmbH, 24376 Kappeln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und §§ 13 und 14 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe vom 28.02.2003 (Kommunalprüfungsgesetz – KPG) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zur Beanstandung geben.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

2. Feststellungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes:
Der Feststellungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes wurde mit Schreiben vom 20 Juli 2010 erteilt.

3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses:
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 den Jahresabschluss für das Geschäfts-
jahr 2009 in der von der Geschäftsführung vorgelegten Fassung festgestellt.

4. Behandlung des Jahresergebnisses:
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 beschlossen, daß der Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 3.323,40 Euro in voller Höhe im Verhältnis des Stammkapitalanteiles an die Gesellschafter auszuschütten ist.
Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kappeln, Reeperbahn 2,
Zimmer 41 und Zimmer 32, vom 02.08. bis zum 24.08.2010 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Kappeln, den 22. Juli 2010

gez. Lau                                                                      gez. Kutz
Geschäftsführer                                                        Geschäftsführer