Nr. 70 für das „Gebiet östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“ der Stadt Kappeln und öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB">
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25.01.2024

Aufstellung einer 1. textlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das „Gebiet östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“ der Stadt Kappeln und öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 24.01.2024 beschlossen, eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Kappeln für das „Gebiet östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen, mit dem Planungsziel der Errichtung eines Sozialzentrums.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 15.01.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 70 und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 05.02. bis einschließlich 05.03.2024 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 20 oder 21, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachmittags 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse »www.kappeln.de« eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung und den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen, weil die Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGB durchgeführt wird.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln, den 25.01.2024

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez.Stoll
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff