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08.09.2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Kappeln für den Bereich zwischen der Eckernförder- und der Wiker Straße, nördlich der Teiche in „Ellenberg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 28.08.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Kappeln für den Bereich zwischen dem neuen Parkplatz und der vorhandenen Pumpstation in „Ellenberg“ und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 18.09. bis einschl. 18.10.2023 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 21, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.kappeln.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient. Ebenfalls wurde auf die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Übersichtsplan
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24376 Kappeln, den 08.09.2023

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Stoll
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff