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06.10.2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 53 „Zwischen der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel“ der Stadt Kappeln nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Knickentwidmung im Wohngebiet Süeskoppel, Meratebogen und Innere Süeskoppel

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 04.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 53 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Zwischen der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel“ und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 17.10. bis einschl. 17.11.2023 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 21, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse »www.kappeln.de« eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Landschaftsplan der Stadt Kappeln
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln, den 06.10.2023

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Stoll
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff