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Politik und Verwaltung in Kappeln

Schiedsangelegenheiten

Schiedsmann

Die Schiedspersonen in Schleswig-Holstein sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus Ihrer Gemeinde. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch das Gericht.
In Schleswig-Holstein sind über 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern für Sie tätig.
Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral.
Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen. Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen. Die Schiedsleute schlichten in strafrechtlichen Delikten und zivilrechtlichen Streitigkeiten. Durch das Landesschlichtungsgesetz vom 11.12.2001 sind die Schiedspersonen auch Gütestelle, die aufzusuchen ist, bevor Klage erhoben wird.
Näheres erfahren Sie bei der für Ihre Gemeinde o. g. zuständigen Schiedsperson.

Gebühren/Kosten:
Schlichtungsverhandlung = 20 – 75 €
ggfs. Auslagenerstattungen

Rechtsgrundlagen:
Schiedsordnung Schl.-Holst. (siehe hier ...)
Landesschlichtungsgesetz (siehe hier ...)


Schiedsmann der Stadt Kappeln:
Roderich Felsberg
Schiedsmann
Hinterm Deich 7
24376 Kappeln
Telefon:
+49 4642 8430

Fax:
+49 4642 8433

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