Hilfsnavigation

Startseite | Seitenübersicht | Kontakt | Impressum
Schriftgröße:
Kontrast:
Politik und Verwaltung in Kappeln



Erneute öffentliche Auslegung der geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Kappeln zur Erweiterung der vorh. „Tischlerei an der Arnisser Straße südlich der Bahnschienen“ nach § 4a Abs. 3 BauGB 01.09.2011


Stadtwappen KappelnDer vom Bau- und Planungsausschuss am 22.08.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des B-Planes Nr. 68 der Stadt Kappeln zur Erweiterung der „Tischlerei an der Arnisser Straße südlich der Bahnschienen“ und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu liegen gemäß § 4a (3) BauGB mit angemessen verkürzter Frist in der Zeit vom 09.09. bis einschl. 23.09.2011 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 21, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der abschließenden Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 68 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen zum Bebauungsplan, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.


24376 Kappeln, den 01.09.2011
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister      Übersichtsplan [PDF: 565 KB]