Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
08.09.2011
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Kappeln-Einwohnermeldeamt- Reeperbahn 2, 24376 Kappeln, zu erklären.
Kappeln, 07. September 2011
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
i.A. gez. Harm

