Hilfsnavigation

Startseite | Seitenübersicht | Kontakt | Impressum
Schriftgröße:
Kontrast:
Politik und Verwaltung in Kappeln



Beschluss der 6. Änderung des B-Planes Nr. 15 der Stadt Kappeln für das Gewerbegebiet „Loitmark-Kathenfeld“ für das Grundstück Bernard-Liening-Str. 14 06.10.2011


Stadtwappen Kappeln

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 31.08.2011 die 6. Änderung des B-Planes Nr. 15 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Loitmark-Kathenfeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 07.10.2011 in Kraft. Alle Interessierten können die B-Plan-Änderung und die Begründung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungs-planänderung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kappeln unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

24376 Kappeln, den 06.10.2011

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister