Haushaltssatzung der Stadt Kappeln für das Haushaltsjahr 2012
26.03.2012
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15. Februar 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
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Es werden festgesetzt:
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Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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350 v. H. 370 v. H. 350 v. H. |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 Euro.
Die Zustimmung der Stadtvertretung gilt in diesem Fall als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach Satz 1 zu berichten.
Kappeln, den 15. März 2012
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez
H. Traulsen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, und zwar während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Kappeln, Zimmer 41.

