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Politik und Verwaltung in Kappeln



Wohngeldfragen


Zuständige Behörde:

Kreis Schleswig-Flensburg/ Regionale Integration
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
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Was Sie wissen sollten

Die Wohngeldstellen in den Sozialzentren werden unterstützt und beraten. Dazu gehört auch die Durchführung von Widerspruchsverfahren im Wohngeldrecht.
 
Was Sie beachten sollten
  • Bitte nehmen Sie alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen (zum Beispiel Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen etc.) mit
  • Sofern die Vertretung durch einen Dritten (zum Beispiel Rechtsanwalt, Angehörige etc.) erfolgen soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.