Wohngeldfragen
Zuständige Behörde:
Kreis Schleswig-Flensburg/ Regionale Integration
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Was Sie wissen sollten
Die Wohngeldstellen in den Sozialzentren werden unterstützt und beraten. Dazu gehört auch die Durchführung von Widerspruchsverfahren im Wohngeldrecht.Was Sie beachten sollten
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Bitte nehmen Sie alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen (zum Beispiel Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen etc.) mit
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Sofern die Vertretung durch einen Dritten (zum Beispiel Rechtsanwalt, Angehörige etc.) erfolgen soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

