Hilfsnavigation

Startseite | Seitenübersicht | Kontakt | Impressum
Schriftgröße:
Kontrast:
Politik und Verwaltung in Kappeln



Zulassungsstelle


Zuständige Behörde:

Kreis Schleswig-Flensburg/
Straßenverkehrsbehörde
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Fax:
04621 87-337

Visitenkarte anzeigen


Ansprechpartner:

Herr Reinhard Davids
Straßenverkehrsbehörde
Standort Schleswig


Telefon:
04621 87-318

Fax:
04621 87-337

E-Mail:

Raum:
8

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Gemeinsame Straßenverkehrsbehörde in Flensburg
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Telefon:
0461 8115-0

Fax:
0461 8115-155

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag 13.30 - 15.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 13.30 - 16.30 Uhr
 
Was Sie wissen sollten
Im Kreis Schleswig-Flensburg stehen Ihnen in Schleswig, Flensburger Straße 7 und in Flensburg, Gutenbergstraße 23, Zulassungsstellen zur Verfügung. In Flensburg werden darüber hinaus die Großraum- und Schwertransporte bearbeitet.
Um für Sie längere Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, die Zulassungsstelle bereits möglichst früh (ab 7.30 Uhr) aufzusuchen.

Erforderliche Unterlagen
Damit Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, beachten Sie bitte die Aufstellung.

Klicken Sie hier, um das  Verzeichnis über die notwendigen Unterlagen [PDF: 24 KB] zu erhalten.

In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto der Halterin /des Halters bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich.
Bitte verwenden Sie die folgenden Vordrucke :
Die LEV-Vordrucke können alle am Bildschirm ausgefüllt werden und sind unterschrieben bei der Zulassungsstelle abzugeben.
 
Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte
  • Bei Zulassung für Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) vorzulegen.


So melden Sie Ihr Fahrzeug an
Ziehen Sie eine Nummer aus dem Nummernspender im Eingangsbereich. Über die Schautafel werden Sie dann durch Aufleuchten Ihrer Nummer in eines der Annahmezimmer gerufen.
Antragsformulare brauchen Sie nicht auszufüllen.