Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 2 „Feuerwehrgerätehaus“ der Stadt Arnis gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(i.d. vor dem 07.07.2023 geltenden Fassung)
Die Stadtvertretung der Stadt Arnis hat in der Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Feuerwehrgerätehaus“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Dies wird hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Stadt Arnis und grenzt im Süden an den Großparkplatz und im Osten an die Landesstraße L 25 /Neuer Damm an (vgl. nachstehende Übersichtskarte). Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeinderaum.
Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 07.10. bis zum 08.11.2024 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 23, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse »www.kappeln.de« eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
(1) Der Umweltbericht (als Teil der Planbegründung)
(2) Schallgutachten erstellt durch Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH, 26.07.2018
(3) Natura2000-Vorprüfung erstellt durch Naturaconcept, 11.07.2024
(4) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
- a) LKN, 20.12.2016
- b) Kreis Schleswig-Flensburg vom 04.01.2017
- c) Archäologisches Landesamt vom 01.12.2016
- d) LLUR- Untere Forstbehörde vom 06.12.2016
- e) LLUR Techn. Umweltschutz vom 14.12.2016
- f) NABU Ostangeln vom 05.01.2017
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Flä-che, Wasser, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, Klima und Luft, untersucht. Außerdem wurden die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt und auf Kultur-/Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche finden sich in (1, 3, 4b). Es werden Aussagen getroffen zu bestehender Bodenart, Flächennutzungen, zum Umfang der Versiegelung sowie zum Ausgleichserfordernis.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1, 3, 4a). Es werden Aussagen getroffen zu offenen Gewässern und zum Grund- und Oberflächenwasser sowie zum Hochwasserrisiko.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere finden sich in (1, 3,4b). Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzungen und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich und der Umgebung sowie zu gesetzlich geschützten Biotopen. Zudem erfolgt eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung für die Tierarten Vögel und Fledermäuse.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild finden sich in (1, 3,4b). Es werden Aussagen getroffen zu planungsbedingten Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild und Minderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (1). Es werden Aussagen getroffen zur klimatischen Funktion des Plangebietes.
Umweltbezogene Informationen zur biologischen Vielfalt finden sich in (1).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in (1,2,4b,e). Es werden Aussagen getroffen zum Immissionsschutz sowie zur Erholungsfunktion.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich in (1,4c). Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zum Denkmalschutz.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben. Stellungnahmen können auch per Email an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Arnis, den 19.09.2024
gez. Jens Matthiesen
Bürgermeister