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Information zur Heizkostenerstattung für privat Haushalte

Heizung
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Ende März 2023 die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen freigegeben.

Ziel dieser Erstattung ist es, Endverbraucher wegen stark gestiegener Energiekosten bei den Kosten nicht leitungsgebundener Energieträger zu unterstützen. Seit dem 04. Mai 2023 kann man den Antrag online stellen.

Wer ist für die Erstattung zuständig?

Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig. 

Wer kann einen Erstattungsantrag stellen?

In Schleswig-Holstein kann man einen Erstattungsantrag stellen, wenn man folgenden Kriterien erfüllt:

  • Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks.
  • Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten gegenüber den Referenzpreisen aus 2021 hinnehmen, um eine Hilfe für die darüberhinausgehenden Kosten zu erhalten. Hier finden Sie eine Liste der Referenzpreise.

Unternehmen, die Eigentümer einer Immobilie sind, müssen im Vorwege der Antragstellung eine Firmenakte anlegen. In der Firmenakte hinterlegen sie alle wichtigen Firmendaten und Handlungsvollmachten.

Wie und wo kann man einen Antrag stellen?

  1. Besuchen Sie die Website https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
  2. Benutzen Sie den Online-Rechner, um zu prüfen ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag direkt im Anschluss stellen.
  3. Um einen Papierantrag anzufordern, rufen Sie den angebotene Telefonservice an. In diesen Servicezeiten nehmen die KollegInnen des LLnL Ihre Anschrift entgegen und übersenden Ihnen einen Papierantrag per Post. Man kann sie von Montag bis Donnerstag: 09.00 bis15.00 Uhr oder Freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr unter folgenden Nummern erreichen: 04347 704 248, -236, -344, -369

Der Antrag ist kostenfrei und dauert 10 – 15 Minuten. Je nach tatsächlichem Antragsvolumen wird mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen gerechnet.

Kontakt:

Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden.     

Weiterführende Informationen: