Willkommen in der Rubrik Übernachtungssteuer!
Wir haben versucht, alles wissenswerte für Beherbergungsbetreibende zusammenzufassen und auf dieser Seite verständlich für Sie darzustellen. Neben der aktuellen Satzung und einer Sammlung häufig gestellter Fragen finden Sie hier unter anderem die notwendigen Formulare.
Ab dem 01. Januar 2025 wird in Kappeln die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Stadt Kappeln in Kraft treten.
Was beinhaltet diese Satzung?
Wenn Sie in der Stadt Kappeln einen Beherbergungsbetrieb betreiben, müssen Sie für Buchungen ab dem 01.01.2025 Übernachtungssteuer zahlen.
Beherbergungsbetriebe im Sinne dieser Satzung sind insbesondere Hotels, Pensionen, Motels, Herbergen, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatzimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Hafenliegeplätze für Wasserfahrzeuge mit Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt zu vorübergehenden Zwecken angeboten werden.
Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % der Bemessungsgrundlage.
Sie haben Fragen, wir die Antworten!
In unserer FAQ (frequently asked questions) haben wir für Sie die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
- FAQs Übernachtungssteuer 292 kB
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem!Schildern Sie uns gerne, was Sie konkret wissen möchten und wir werden mit den entsprechenden Antworten wieder auf Sie zukommen. |
Frau Köpke (A – K) Reeperbahn 2 24376 Kappeln Telefon: +49 4642 183-56 E-Mail: christine.koepke@stadt-kappeln.de |
Frau Zöhner (L – Z) Reeperbahn 2 24376 Kappeln Telefon: +49 4642 183-51 E-Mail: leonie.zoehner@stadt-kappeln.de |
Fax: +49 4642 183-9852 |
Formulare
Wir halten die Formulare zur An-, Abmeldung, Änderungsmitteilung, Erklärung und Steuerbefreiung ständig aktuell.