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Ihre ganz persönliche Bundestagswahl

Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben können. Sie haben die Wahl...


Die Ausgangssituation

Wahlbenachrichtigung BTW25
Wahlbenachrichtigung BTW25

In Ihrer Hauspost befand sich dieser Brief mit Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung. Heben Sie diese bitte gut auf! Sie wird für Ihre Teilnahme an der Wahl benötigt.

Auf dem Schreiben finden sich verschiedene Informationen, wie z.B.:

- A  Ihr Name und Anschrift
B  Der Ihnen zugeteilte Wahlraum
- C  Ihr Wahlbezirk
- C  Ihre persönliche Wählerverzeichnisnummer
- D  Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
- E  Ein QR-Code zur Beantragung der Briefwahlunterlagen



Ihre Möglichkeiten

Nr_1
Nr_1
Sie entscheiden sich, am Wahltag, dem 23.02.2025 persönlich in den, Ihnen zugeteilten Wahlraum (B) zu gehen, um Ihre Stimme abzugeben. Bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis, bzw. als Unionsbürger Ihren Identitätsausweis oder Reisepass mit. Zu Auskünften über die Barrierefreiheit des Wahlraums, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 04642 / 183-0 an oder fragen Sie uns persönlich in Ihrem Rathaus.
Nr_2
Nr_2

Wenn Sie am Wahltag lieber in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie zuvor noch beantragen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigung aus Ihrer Hauspost (wie oben zu sehen) nicht den Wahlschein ersetzt.

Erfahren Sie hier, wie Sie den Wahlschein beantragen.

Nr_3
Nr_3

Die Briefwahl ist eine weitere Option, wenn Sie am Wahltag etwas anderes vorhaben oder anderweitig verhindert sind. Um an Ihr teilzunehmen zu können, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Erfahren Sie hier, wie Sie den Wahlschein beantragen.


So beantragen Sie einen Wahlschein

Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Diesen können Sie mit dem Muster auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen und bei der Gemeindebehörde, also bei uns im Rathaus abgeben, in einem frankierten Umschlag oder per Fax an 04642 / 183-89 abschicken. Sie können aber auch ohne Verwendung des Musters die Erteilung eines Wahlscheins persönlich bei Vorsprache, schriftlich oder elektronisch beantragen (E-Mail an wahlen@stadt-kappeln.de oder Onlineformular unter www.kappeln.de/Bürgerservice). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Um die Angabe der oben abgedruckten Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (C), wird gebeten. Sollten Sie ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und Internetzugang zur Verfügung haben, können Sie auch gerne den QR-Code (E) auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einscannen. Sie werden dann automatisch zu Ihrem vorausgefüllten Antrag weitergeleitet, den Sie nach Vervollständigung absenden können.


Bitte beachten Sie, dass Wahlscheinanträge nur bis 21.02.2025, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, entgegengenommen werden.


Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Dort können Sie auch die Briefwahl gleich an Ort und Stelle vollziehen. Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer oben aufgeführten Anschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.