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Fluthilfen

im Rahmen einer Regierungserklärung hat der Ministerpräsident heute folgende Fluthilfen u.a. für die Wirtschaft angekündigt:
Für Unternehmen, die für die Bewältigung durch Schäden nach der Ostsee-Sturmflut eine Überbrückungshilfe brauchen, hat die Landesregierung heute kurzfristig ein Darlehens-Programm in Aussicht gestellt. Die Überbrückungshilfe beinhaltet


• ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro
• mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und
• einem Zinssatz von einem Prozent.
• das erste Jahr bleibt tilgungsfrei
• das Darlehn soll über die Hausbank bei der Investitionsbank SH beantragt werden können.
• Härtefälle:
Zitat MP Daniel Günther. „Darüber hinaus werden wir für Härtefälle eine eigene Regelung treffen, die Teile des Darlehens in einen Zuschuss umwandeln“, sagte der Regierungschef.
• Zusätzlich hat das Land einen Katastrophenerlass auf den Weg gebracht, um über die Finanzämter steuerliche Erleichterungen, wie vereinfachte Stundungen, gewähren zu können.
• Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.


Lesen Sie hier die vollständige Meldung: Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther: Schleswig-Holstein steht zusammen - wir helfen schnell und unbürokratisch

Aktuelles zum Thema finden Sie auch bei uns unter:  Sturmflut an der Ostsee -IHK

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Sollte Ihr Unternehmen von der Sturmflut betroffen sein, empfiehlt die IHK Flensburg folgende Maßnahmen zur Linderung des Schades zu prüfen:

1. Versicherung:
Besprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob der entstandene Schaden versichert ist. Dokumentieren sie gerne auch bebildert und evtl. mit Unterstützung von Sachverständigen. Unterscheiden Sie bitte auch, ob Sie durch Ostsee bzw. Schlei/Förde überflutet oder durch fehlenden Wasserabfluss überschwemmt wurden.


2. Finanzamt:
Vereinbaren Sie mit dem Finanzamt die Stundung und evtl. Herabsetzung von Steuerzahlungen. Das Land SH hat dazu die Zustimmung des Bundes erhalten.


3. IHK Beitrag
Beantragen Sie bei Bedarf auch bei Ihrer IHK eine Stundung: beitrag@flensburg.ihk.de


4. Kurzarbeitergeld
Beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur für Ihre Mitarbeitenden, wenn Sie eine Betriebsunterbrechung aufgrund der Schäden haben. Der erste Schritt ist die schnellstmögliche Anzeige von Kurzarbeit. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Vordruck: Anzeige über Arbeitsausfall (arbeitsagentur.de) Weitere Infos unter: Kurzarbeitergeldbeantragung

 Ganz unten auf der Seite sind die verschiedenen Übermittlungsmöglichkeiten der Anzeige aufgeführt. Für weitere Fragen zur Kurzarbeit: Kiel.031-OS@arbeitsagentur


5. Härtefallhilfen SH
Die Unterstützungsmaßnahmen werden derzeit durch das Land Schleswig-Holstein erarbeitet. Es wird keinen Schadensersatz geben. Geplant sind Hilfen für besonders betroffene Kommunen, Personen oder Wirtschaftsbetriebe. Weitere Infos folgen.


6. Aktuelles zu den Wirtschaftshilfen
…stellen wir für Sie stets aktuell unter Sturmflut an der Ostsee - IHK Schleswig-Holstein ein.


7. Liquiditätskredite von Banken und Sparkassen
Sprechen Sie bei Liquiditätsbedarf auch Ihre Hausbank/Sparkasse an. Einige Institute haben kurzfristig Sonderkreditvarianten mit günstigen Konditionen für betroffenen Betriebe aufgelegt.


8. Energiekosten
In vielen Betrieben laufen derzeit die Trocknungsgeräte. Es sind erheblich Stromkosten zu erwarten. Einige Energieversorger haben dazu für ihre Kunden Sonderkonditionen angeboten.


9. Spendenaktionen
Zahlreiche Spendenaktionen sind initiiert worden. Eine Übersicht finden Sie zum Beispiel unter: NDR.de

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Katastrophenerlass nach Jahrhundertflut in Schleswig-Holstein tritt in Kraft!


Nach der Jahrhundertsturmflut am vergangenen Wochenende in Schleswig-Holstein verkündete Finanzministerin Monika Heinold heute (26.Oktober), dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut vom vergangenen Wochenende zugestimmt hat.
Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen.“

Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung
steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen,
• also Privatpersonen
• Unternehmen
wie beispielsweise
• Stundungen
• das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.
Weitere Details zum Katastrophenerlass mit den einzelnen steuerlichen Maßnahmen folgen in Kürze auf der Website des Finanzministeriums unter Schleswig-Holstein.de