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Kommunalwahl kurz erklärt

Zahlen, Daten, Fakten
Zahlen, Daten, Fakten

Statt Ihnen unkommentiert die gesetzlichen Vorgaben und Paragraphen vorzulegen, haben wir uns entschieden, Ihnen kurz und bündig zu erklären, worum es bei der Kommunalwahl eigentlich geht. Am 15. April 2023 ist hierzu ein Artikel in der Samstagsausgabe des Schleiboten (sh:z) erschienen, der sehr gut veranschaulicht, was bei der anstehenden Kommunalwahl geschieht. Wir bedanken uns herzlich bei der Autorin Rebecca Nordmann und der Redaktion für die Freigabe zur Veröffentlichung.

Das kleine Einmaleins der Kappelner Kommunalpolitik

Am 14. Mai entscheiden die Kappelner über die Zusammensetzung ihrer neuen Stadtvertretung. Sie legen fest, wer die Politik in ihrer Heimatstadt während der kommenden fünf Jahre bestimmt.
In unserer Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen Kappeln fallen immer wieder bestimmte Begriffe, die eng mit dem Duktus im Sitzungssaal verknüpft sind. Hier wollen wir versuchen, die häufigsten davon zu erläutern. Damit ein bisschen klarer wird, worum es am 14. Mai eigentlich geht.

Wer wird überhaupt gewählt?

Gewählt werden am 14. Mai Kappelns Stadtvertreter, sie bilden das höchste politische Entscheidungsgremium, die Stadtvertretung. Gesucht sind 19 Mitglieder; diese Zahl legt das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz fest. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Stadt. Zehn davon rücken als Direktkandidaten in das Gremium, neun als Listenkandidaten.
Es können allerdings auch mehr als 19 Stadtvertreter werden. Das passiert dann, wenn eine Partei den überwiegenden Teil der Direktmandate holt. In diesem Fall erhalten die anderen Parteien über den Verhältnisausgleich zusätzliche Sitze, die ihnen ihrem prozentualen Stimmenanteil entsprechend zugerechnet werden.

Direktkandidat vs. Listenkandidat – was ist der Unterschied?

In Kappeln gibt es fünf Wahlkreise, in denen jeweils zwei Direktkandidaten pro Partei zur Wahl stehen. Wer als Direktkandidat in die Stadtvertretung einzieht, hat die meisten beziehungsweise zweitmeisten Stimmen in seinem Wahlkreis sammeln können.
Die übrigen neun Plätze erhalten diejenigen Kandidaten, die auf der Liste der Parteien stehen. Diese wird von oben an abgearbeitet – heißt: Wer kein Direktmandat holt, aber weit oben auf der Liste steht, hat dennoch gute Chancen, Stadtvertreter zu werden.
Das direkte Mandat mag dem- oder derjenigen im Moment der Wahl einen durchaus berechtigten persönlichen Schub geben. In der Stadtvertretung selbst gibt es keinen Unterschied zwischen Direkt- und Listenkandidat mehr.

Was macht ein Bürgervorsteher?

Den Bürgervorsteher wählt die Stadtvertretung bei ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (voraussichtlich im Juni)* aus ihrer Mitte. Das Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher oder die Bürgervorsteherin liegt bei der Fraktion, die die meisten Sitze im Gremium hält.

Der Bürgervorsteher ist kraft Amtes Vorsitzender der Stadtvertretung und vertritt laut Hauptsatzung die Belange der Stadtvertretung gegenüber dem Bürgermeister.

Wie funktionieren die Ausschüsse?

Die vier ständigen Ausschüsse, die am stärksten in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, sind der Hauptausschuss, der Bauausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Sozialausschuss. Ihnen gehören jeweils zehn stimmberechtigte Mitglieder an, dies können auch bürgerliche Mitglieder sein, die nicht Teil der Stadtvertretung sind.
Ausnahme ist der Hauptausschuss: Er setzt sich ausschließlich aus Stadtvertretern zusammen, unter anderem deshalb, weil er gleichzeitig als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters agiert.
Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, den oder die ebenfalls die Stadtvertretung bei ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl wählt.

Wie arbeiten die Ausschüsse?

Jeder Ausschuss hat seine eigenen Zuständigkeiten. In Kürze sind dies Finanz- und Haushaltswesen, Personalangelegenheiten, Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr (Hauptausschuss), Bauleit- und Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrswesen (Bauausschuss), Wirtschaftsförderung, Tourismus, Umweltaufgaben (Wirtschaftsausschuss), Sozial- und Gesundheitswesen, Kindertagesstätten, Senioren-, Schul- und Kulturangelegenheiten, Sportförderung (Sozialausschuss).
Alle Ausschüsse tagen – wie die Stadtvertretung – öffentlich. Nur in Einzelfällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, etwa wenn berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

Ist der Bürgermeister ein Politiker?

Der Bürgermeister ist kein Politiker. Deshalb hat er auch kein Stimmrecht – weder in den Ausschüssen noch in der Stadtvertretung. Wohl aber hat er in allen Fällen ein Rede- und auch ein Antragsrecht.
Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung. Als solcher ist er mit seinen Mitarbeitern im Rathaus unter anderem dafür verantwortlich, den Ausschüssen und der Stadtvertretung in der Vorbereitung ihrer Sitzungen und Entscheidungen zuzuarbeiten und die Entscheidungen, die sie treffen, umzusetzen.

*Die erste, konstituierende Sitzung der Stadtvertretung nach der Kommunalwahl wird am 14. Juni 2023 stattfinden.

Nordman, Rebecca, Das kleine Einmaleins der Kappelner Kommunalpolitik
Schleibote (sh:z), Augabe vom 15.04.2023, Nr. 88, S. 8.