Kommunalwahl kurz erklärt
Statt Ihnen unkommentiert die gesetzlichen Vorgaben und Paragraphen vorzulegen, haben wir uns entschieden, Ihnen kurz und bündig zu erklären, worum es bei der Kommunalwahl eigentlich geht. Am 15. April 2023 ist hierzu ein Artikel in der Samstagsausgabe des Schleiboten (sh:z) erschienen, der sehr gut veranschaulicht, was bei der anstehenden Kommunalwahl geschieht. Wir bedanken uns herzlich bei der Autorin Rebecca Nordmann und der Redaktion für die Freigabe zur Veröffentlichung.
Das kleine Einmaleins der Kappelner Kommunalpolitik
Am 14. Mai entscheiden die Kappelner über die Zusammensetzung ihrer neuen Stadtvertretung. Sie legen fest, wer die Politik in ihrer Heimatstadt während der kommenden fünf Jahre bestimmt. Gewählt werden am 14. Mai Kappelns Stadtvertreter, sie bilden das höchste politische Entscheidungsgremium, die Stadtvertretung. Gesucht sind 19 Mitglieder; diese Zahl legt das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz fest. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Stadt. Zehn davon rücken als Direktkandidaten in das Gremium, neun als Listenkandidaten. In Kappeln gibt es fünf Wahlkreise, in denen jeweils zwei Direktkandidaten pro Partei zur Wahl stehen. Wer als Direktkandidat in die Stadtvertretung einzieht, hat die meisten beziehungsweise zweitmeisten Stimmen in seinem Wahlkreis sammeln können. |
Der Bürgervorsteher ist kraft Amtes Vorsitzender der Stadtvertretung und vertritt laut Hauptsatzung die Belange der Stadtvertretung gegenüber dem Bürgermeister. Die vier ständigen Ausschüsse, die am stärksten in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, sind der Hauptausschuss, der Bauausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Sozialausschuss. Ihnen gehören jeweils zehn stimmberechtigte Mitglieder an, dies können auch bürgerliche Mitglieder sein, die nicht Teil der Stadtvertretung sind. Jeder Ausschuss hat seine eigenen Zuständigkeiten. In Kürze sind dies Finanz- und Haushaltswesen, Personalangelegenheiten, Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr (Hauptausschuss), Bauleit- und Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrswesen (Bauausschuss), Wirtschaftsförderung, Tourismus, Umweltaufgaben (Wirtschaftsausschuss), Sozial- und Gesundheitswesen, Kindertagesstätten, Senioren-, Schul- und Kulturangelegenheiten, Sportförderung (Sozialausschuss). Der Bürgermeister ist kein Politiker. Deshalb hat er auch kein Stimmrecht – weder in den Ausschüssen noch in der Stadtvertretung. Wohl aber hat er in allen Fällen ein Rede- und auch ein Antragsrecht. |
*Die erste, konstituierende Sitzung der Stadtvertretung nach der Kommunalwahl wird am 14. Juni 2023 stattfinden. |
Nordman, Rebecca, Das kleine Einmaleins der Kappelner Kommunalpolitik |