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27.05.2020

Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 74 für einen Teilbereich der „Schleiterrassen“ (ehemalige Marinewaffenschule in Ellenberg) der Stadt Kappeln und öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Kappeln für einen Teilbereich der „Schleiterrassen“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziele dieser B-Plan-Änderung sind die Ermöglichung einer Reetdachsiedlung im Bereich des ehemaligen Sportplatzes sowie zwei textliche Änderungen für den gesamten Bereich des B-Planes Nr. 74 bezüglich des Anteils von Fensterflächen in Außenwänden und der Höhe von Einfriedungen.
Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 25.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf dieser 1. B-Plan-Änderung und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 05.06. bis einschl. 06.07.2020 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 23, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hierbei ist zu beachten, dass die Einsichtnahme aufgrund der Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen möglicherweise nur nach vorheriger Terminabsprache er-folgen kann.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung (1. Änderung des B-Planes Nr. 74 für einen Teilbereich der “Schleiterrassen“) eingestellt und über https://bob-sh.de/plan/1aebp74 und den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
- Umweltfachbeitrag (11.03.2020)
- Landschaftsplan der Stadt Kappeln
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de  gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der B-Plan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdaten-schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

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1ÄBP74_Übersichtsplan
stadt

24376 Kappeln, den 27.05.2020

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff