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Aufstellung der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 für zwei Teilbereiche in „Ellenberg“ der Stadt Kappeln und öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 23.11.2016 beschlossen, eine 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für zwei Teilbereiche in „Ellenberg“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel dieser B-Plan-Änderung ist die Aufstockung der vorhandenen Wohnblöcke in den beiden Teilbereichen auf 4 Vollgeschosse.
Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 25.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf dieser 8. B-Plan-Änderung und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 15.06. bis einschl. 15.07.2020 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 23, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung derzeit jedoch nur nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04642-18348 oder per E-Mail unter bauamt@stadt-kappeln.de erfolgen. Sollte die Verwaltung im o.g. Zeitraum wieder regulär öffnen, gelten die gewohnten Öffnungszeiten, es sei denn, es gibt anderweitige Informationen.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung (8. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg") eingestellt und über https://bob-sh.de/plan/8aebp1 und den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Das o.g. Planverfahren wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt, da die Planung der Innenentwicklung dient. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB erfolgt als gesondertes Kapitel in der Begründung zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 1.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
- Landschaftsplan der Stadt Kappeln (LP)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen

8ÄBP1_Tabelle
8ÄBP1_Tabelle

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen so-wie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der B-Plan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

8ÄBP1_Übersichtsplan
8ÄBP1_Übersichtsplan

24376 Kappeln, den 03.06.2020

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff