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29.05.2018

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 „Cremilk und Umgebung“ der Stadt Kappeln für den Bereich zwischen Nestleweg und Königsberger Straße

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 13.12.2017 den B-Plan Nr. 80 der Stadt Kappeln „Cremilk und Umgebung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 30.05.2018 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.kappeln.de“ eingestellt und sind am Ende dieser Bekanntmachung verlinkt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kappeln unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

24376 Kappeln, den 29.05.2018

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister

BP80_PLANZEICHNUNG mit TEXT

BP80_BEGRÜNDUNG

BP80_ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG