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12.04.2018

Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans der Stadt Kappeln

Die Stadtvertretung Kappeln hat am 13.12.2017 beschlossen, die Planzeichnungen des Flächennutzungsplans (F-Plan) der Stadt Kappeln gemäß § 6 Abs. 5 BauGB neu bekannt zu machen.
Zusammen mit den bisherigen rechtswirksamen F-Plan-Änderungen und den Berichtigungen aus beschleunigten Verfahren stellt die Neufassung der Planzeichnungen den derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln dar und ersetzt somit die Fassung des seit 22.02.2000 rechtswirksamen F-Planes. Eine Neufassung der Begründung erfolgt nicht.
Bei Zweifeln über Art und Umfang einer F-Plan-Änderung oder -Ergänzung ist deren genehmigte und bekannt gemachte Fassung maßgeblich.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung der Planzeichnungen des Flächennut-zungsplans der Stadt Kappeln gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Alle Interessierten können die neugefassten Planzeichnungen des F-Plans in der Stadtverwaltung Kappeln, Reeperbahn 2, Rathaus, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zudem können sie auch unter www.kappeln.de/Bauleitplanung eingesehen werden

Kappeln, den 12.04.2018

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister