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Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung B-Plan Nr. 74 "Schleiterrassen"

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2020 beschlossen, für das o.a. Gebiet eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schleiterrassen“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Am 16.06.2021 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass lediglich das Planungsziel 1.14 -Textliche Festsetzung der Anzahl der maximal ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in den einzelnen Baufeldern, aufgrund des Stadtvertreterbeschlusses vom 24.08.2020- in der 2. B-Plan-Änderung verbleibt.

Sofern eine solche textliche Festsetzung planungsrechtlich nicht möglich ist, soll Planungsziel die Begrenzung der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Plangebiet (insbesondere der Ausschluss von Ferienwohnungen bzw. -häusern) im WA-Gebiet sein.

Hierbei zieht die Stadt auch einen gänzlichen oder teilweisen Ausschluss von Ferienwohnungen in Betracht.

Zur Sicherung der Planung wurde nachfolgende Veränderungssperre gem. § 14 BauGB angeordnet, die am 22.06.2021 veröffentlicht wurde und somit am 23.06.2021 in Kraft getreten ist.

Autor: Elke von Hoff