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Kinder- und Jugendbeirat

Im März 2022 fand in Kappeln die Wahl zur kommunalen Kinder- und Jugendvertretung statt. 

Am 20. April 2022 folgte die konstituierende Sitzung und es wurde folgender Vorstand des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln einstimmig gewählt:

Jana Bruhn (Vorsitzende)
Heinrich Bock (1. stellv. Vorsitzender)
Elena Habicht (2. stellv. Vorsitzende)



Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln

Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Kappeln besteht gemäß der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln aus mind. 5 aber höchstens 9 jungen Menschen ab dem vollendeten 12. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Kappeln. Die Wahlzeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Bestätigung der Wahl. Die Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, näheres regelt die hierzu erlassene Wahlordnung.

Die Wahl für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Kappeln findet vom 27.11. – 29.11.2024 statt.
-          27.11.2024 von 08:00 – 10:00 Uhr in der Gemeinschaftsschule, Hindenburgstr. 2
-          28.11.2024 von 08:00 – 10:00 Uhr am Gymnasium, Hüholz 14 – 16
-          29.11.2024 von 08:00 – 10:00 Uhr im BBZ, Kappeln – Aula, Kirchstr. 7
-          29.11.2024 von 12:00 – 18:00 Uhr im Jugendzentrum, Ellenberger Str. 27

Gem. § 5 der Wahlordnung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Kappeln (nachstehend Wahlordnung) fordere ich hiermit alle Wahlberechtigten auf, Wahlvorschläge für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Kappeln beim Bürgermeister der Stadt Kappeln als Wahlleiter für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates, Reeperbahn 2, 24376 Kappeln, einzureichen.
Wahlberechtigt und somit Wahlvorschlagsberechtigt sind gem. § 2 der Wahlordnung alle jungen Menschen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 6 Wochen mit Hauptwohnsitz in Kappeln gemeldet sind.
Wählbar sind alle jungen Menschen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 20. Lebens- jahr, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Kappeln gemeldet sind.
Nicht wählbar sind gem. § 4 der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln Mitglieder der Stadtvertretung oder bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse der Stadt Kappeln

Inhalt des Wahlvorschlages:

Jeder Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift die wählbare Bewerberin oder den wählbaren Bewerber mit Vor - und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum aufführen. Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden, dass sie oder er mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, bei einer eventuellen Wahl ein Mandat im Kinder - und Jugendbeirat anzunehmen.
Wahlvorschlags-Vordrucke können kostenlos abgefordert werden unter: Stadt Kappeln, Interne Dienste, Reeperbahn 2, 24376 Kappeln; Tel. 04642 – 18326 – oder stehen hier auf der Homepage der Stadt Kappeln zum Download bereit.

Fristen:

Die Wahlvorschläge sind bis zum 28. Tag vor der Wahl, also bis zum 30.10.2024 bei mir als Wahlleiter einzureichen. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt empfehle ich, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vorzulegen, damit diese auf Vollständigkeit geprüft und evtl. Mängel behoben werden können.
Stichtag für das Wahlalter und die Meldefristen ist der letzte Tag der Wahl, also der 29.11.2024

Verfahren nach Eingang der Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge werden geprüft. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht wird oder den Anforderungen der Wahlordnung bzw. der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln nicht entspricht.
Nach Prüfung der Wahlvorschläge stelle ich als die Wahlleiter die Zulassung der Wahlvorschläge fest und gebe diese spätestens am 18. Tag vor Beginn der Wahl öffentlich bekannt.


Kappeln, den 01.10.2024

Joachim Stoll
Bürgermeister
Wahlleiter für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates