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01.07.2019

IX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Kappeln

(Beitrags- und Gebührensatzung - 2018)

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545 ff.) und des § 15 der Abwassersatzung vom 11.10.1993, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 26.06.2019 folgende IX Nachtragssatzung erlassen:

Artikel I
§ 11 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(1) Die Grundgebühr wird für jede Entschlammung bzw. Entleerung der Grundstücksabwasseranlage (Hauskläranlage, Sammelhauskläranlage oder abflusslose Grube) erhoben.
Sie beträgt
a) innerhalb der Regelentsorgung 88,70 €
b) außerhalb der Regelentsorgung 120,83 €
c) pro Noteinsatz 144,63 €

(2) Die Reinigungsgebühr beträgt 35,24 € für jeden angefangenen Kubikmeter.

Sie wird nach der aus der Grundstücksabwasseranlage abgefahrenen Schlamm- bzw. Abwassermenge erhoben. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen gegebenenfalls erforderliche Spülwasser. Als Berechnungseinheit gilt der Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhaltes, gemessen an der Messeinrichtung des Spezialabfuhrfahrzeuges . Für das ggf. erforderliche Aufspülen nicht pumpfähigen Schlamms beträgt die Reinigungsgebühr 7,74 € pro angefangenen Kubikmeter zusätzlich.

Artikel II
Diese IX. Nachtragssatzung tritt am 09.07.2019 in Kraft.

Kappeln, den 28.06.2019

Gez. Becker
stellv. Bürgermeister