NEWS: Lockdown Verlängerung / Überbrückungshilfe II und III / Steuerstundung / Arbeitnehmerüberlassung
Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung des Lockdowns sowie weitere Verschärfungen geeinigt. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Die Regelungen für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen bleiben bestehen. Am 25. Jan. 2021 soll weiter beraten werden
Betriebskantinen
werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt
Schulen/Kitas bleiben zu
Allgemeinbildende Schulen, Kitas und Berufsschulen bleiben bis zum Monatsende weitestgehend geschlossen bleiben. Es findet i .d. Regel kein Präsenzunterricht statt. Für die Abschlussklassen gelten Sonderregelungen.
Kontaktbeschränkungen erweitert
Ab 11.1.2021 gilt, Angehörige eines Haushaltes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
In Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Einwohner dürfen sich dann nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Ausgenommen sind Fahrten zur Arbeit oder Arztbesuche. Reisen und Tagesausflüge sind dann nicht erlaubt.
Fristen:
Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Die Anträge können jeweils nur einmalig gestellt werden. Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden, der Antrag auf Dezemberhilfe bis zum 31. März 2021.
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Ob Sie Überbrückungshilfe II erhalten, können Sie mit Hilfe des IHK Vorabchecks prüfen.
Überbrückungshilfe III
Eine Übersicht zur aktuellen Förderkulisse von bei coronabedingten Umsatzverlusten von Jan. bis Juni 2021 finden Sie im Anhang. Hinweise zur Überbrückungshilfe III finden sie hier. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Überlassung von Arbeitnehmern zur Vermeidung von Kurzarbeit
Eine Überlassung von Arbeitnehmern ist grundsätzlich möglich. Hinweise dazu finden Sie unter: https://kofw-sh.de/branchenwechsel Dort ist auch eine vom Land SH initiierte "Börse" eingestellt.
Steuerstundungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerstundungen wegen unbilliger (coronabedingter) Härten weiterhin zinslos möglich. Details dazu finden Sie im BMF Schreiben
Veranstaltungstipps:
19. Jan. 2021: Krisenberatung: Programm und Anmeldung
25. Jan. 2021: Live-Webinar: Update Kassenführung und Kassenprüfung. Programm und Anmeldung
Weitere aktuelle News finden Sie im IHK Newsticker
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