Reform der Grundsteuer
Am 1. Juli ist bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform gestartet.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer*innen von Grundstücken und Inhaber*innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
(auch Stückländereien) ihre Erklärung einreichen.
Die hierfür benötigten Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten können Sie hier abrufen:
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