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16.05.2018

Beschluss der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ellenberg“ der Stadt Kappeln zur Festsetzung des öffentlichen Ausweichparkplatzes nördlich der vorhandenen Teiche zwischen der Eckernförder- und der Wiker Straße

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 02.05.2018 die 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Ellenberg“ der Stadt Kappeln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 17.05.2018 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurde die B-Plan-Änderung und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.kappeln.de“ eingestellt und sind am Ende dieser Bekanntmachung verlinkt. 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungs-planänderung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Kappeln unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

24376 Kappeln, den 16.05.2018

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Traulsen
Bürgermeister

PLANZEICHNUNG mit TEXT

BEGRÜNDUNG