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16.01.2018

Haushaltssatzung der Stadt Kappeln für das Haushaltsjahr 2018

Stadtwappen Kappeln
Stadtwappen Kappeln


Haushaltssatzung der Stadt Kappeln für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 20.601.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 20.259.300 EUR
einem Jahresüberschuss von 342.100 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 19.279.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeiten auf 18.726.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 1.065.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 2.975.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 360.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesene Stellen auf 85,4 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v. H.

2. Gewerbesteuer 370 v. H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 Euro.
Die Zustimmung der Stadtvertretung gilt in diesem Fall als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach Satz 1 zu berichten.


Kappeln, 14. Dezember 2017 Stadt Kappeln
Der Bürgermeister

L.S. gez. Traulsen