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29.01.2018

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz / Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) in Schleswig-Holstein

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV), durch die Verordnung über Lärmkartierung (34. BImSchV) und weitere untergesetzliche Regelwerke.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Folgende Straßen werden in der Stadt Kappeln von der Lärmkartierung Stufe 2 berücksichtigt:
• B 203 (von der Kreuzung B199/201 bis zu der Kreuzung K123/L286)
Die Kartierung des Straßenlärms erfolgt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR). Die Karten der Lärmkartierung, sowie weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas
Der bereits bestehende Lärmaktionsplan vom 6. Februar 2017, der in der Stadtvertretung am 22. März 2017 beschlossen worden ist, wird nun erneut überprüft und ggf. überarbeitet.
Mit dieser Bekanntmachung soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, an der Überarbeitung frühzeitig mitzuwirken. Nach der Überarbeitung wird der Lärmaktionsplan nochmals öffentlich ausgelegt.
Frühzeitige Hinweise und Stellungnahmen werden gerne im Bauamt der Stadt Kappeln entgegen genommen:
Jana Becker, Reeperbahn 2, 24376 Kappeln, Tel.: 04642 / 183 – 45, jana.becker@stadt-kappeln.de

Stadt Kappeln
gez. Jana Becker