X. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kappeln
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24. Oktober 2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Schleswig-Flensburg folgende X. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 5
Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte wird durch die Stadtvertretung bestellt; sie ist hauptamtlich tätig.
Artikel II
Die X. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Schleswig-Flensburg vom 02.11.2018 erteilt.
Kappeln, den 06.12.2018
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
Gez. Heiko Traulsen
Bürgermeister