Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Kappeln für das Gebiet „östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“
Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 19.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Kappeln für das Gebiet „östlich der Wassermühlenstraße, gegenüber der Straße Neukappeln“, bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens rückwirkend zum 12.04.2024 in Kraft gesetzt. Alle Interessierten können die B-Plan-Änderung und die Begründung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 21, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt und unter der Adresse www.kappeln.de einzusehen.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kappeln geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 und 2 BauGB).
Nach § 4 Abs. 3 GO ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungsplanänderung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
24376 Kappeln, den 27.06.2024
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Stoll
Bürgermeister
Autor/in: Elke von Hoff