Aufstellung einer 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Port Olpenitz“ der Stadt Kappeln für den Bereich beidseitig der Straße ‚Achtersteven‘ zwischen der Marina und der Straße ‚Südring‘ und Veröffentlichung des Entwurfes nach § 3 Absatz 2 BauGB im Internet
Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 24.01.2024 beschlossen, eine 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Port Olpenitz“ der Stadt Kappeln für das Gebiet zwischen der Marina und der Straße Südring auf-zustellen mit folgendem Planungsziel:
Ermöglichung zur Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben und kleinen Läden zur Verbesserung der Versorgung im OstseeResort Olpenitz.
Am 19.06.2024 wurde die Umstellung auf das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 02.09.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf dieser 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Stadt Kappeln und der Begründung dazu sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 09.09. bis einschl. 11.10.2024 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.kappeln.de (Politik&Verwaltung / Bauleitplanung / Bebauungspläne / Bebauungspläne im Verfahren)
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: bauamt@stadt-kappeln.de Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kappeln.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschluss-fassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmernummer 23 während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do.nachmittag 14:00 bis 17:30 Uhr).
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB im Internet unter www.kappeln.de veröffentlicht.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 BauGB abgesehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
24376 Kappeln, den 05.09.2024
Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez. Stoll
Bürgermeister
Autor/in: Elke von Hoff