Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln
Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Kappeln besteht gemäß der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Kappeln aus mind. 5 aber höchstens 9 jungen Menschen ab dem vollendeten 12. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Kappeln. Die Wahlzeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Bestätigung der Wahl. Die Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, näheres regelt die hierzu erlassene Wahlordnung.