Sprungziele
Seiteninhalt

Informationen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen

Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.

Die wichtigste Information lautet: Jede Ferienwohnung bzw. Ferienhaus ist genehmigungspflichtig, d.h. bedarf einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung = Baugenehmigung

Die bei der Veranstaltung durch die Kreisbauverwaltung vorgestellte Präsentation wird hier digital zur Verfügung gestellt:

Präsentation der Kreisbauverwaltung zum Thema Ferienwohnen

Aus organisatorischen Gründen können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu diesem Thema als FAQ bereitstellen. Wir hoffen jedoch, dass das in Kürze möglich ist.
Ebenso werden wir in Kürze an dieser Stelle die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisbauverwaltung bekanntgeben.

Autor/in: Elke von Hoff