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Informationen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen

Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.

Die wichtigste Information lautet: Jede Ferienwohnung bzw. Ferienhaus ist genehmigungspflichtig, d.h. bedarf einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung = Baugenehmigung

Die bei der Veranstaltung durch die Kreisbauverwaltung vorgestellte Präsentation wird hier digital zur Verfügung gestellt:

Präsentation der Kreisbauverwaltung zum Thema Ferienwohnen

FAQ Ferienwohnen


Autor/in: Elke von Hoff