Informationen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen
Am 16.01.2025 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Kappeln in der Mensa der Gemeinschaftsschule statt.
Die wichtigste Information lautet: Jede Ferienwohnung bzw. Ferienhaus ist genehmigungspflichtig, d.h. bedarf einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung = Baugenehmigung
Die bei der Veranstaltung durch die Kreisbauverwaltung vorgestellte Präsentation wird hier digital zur Verfügung gestellt:
Präsentation der Kreisbauverwaltung zum Thema Ferienwohnen
Autor/in: Elke von Hoff