Bekanntmachungen über die Veröffentlichung der Planentwürfe zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 »Dothmark«, zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 »Altes Krankenhaus« und zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 31 »Espenisstraße«
Die vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 05.05.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dothmark“ und Begründung, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Altes Krankenhaus und Begründung und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Espenisstraße“ und Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 26.05.2025 bis zum 27.06.2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erfolgt die Regulierung der Ferienwohnungsnutzung.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil die Planänderungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mailadresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder -während der Öffnungszeiten- zur Niederschrift abgegeben werden. - Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich liegt der Planentwurf mit Begründung während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmer 23 während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich unter folgender Adresse in das Internet eingestellt: www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter: www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Kappeln den 22.05.2025
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
Gez. Stoll