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19.06.2025

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Planentwurfs Zum Bebauungsplan Nr. 97 »Alt-Ellenberg«

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 11.06.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des B-Plans Nr. 97 „Alt Ellenberg“ ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 30.06.2025 bis zum 31.07.2025 im Internet veröffentlicht und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung


Mit dem Bebauungsplan Nr. 97 „Alt Ellenberg“ soll der vorhandene Dauerwohnraum gesichert und die historische Siedlungsstruktur bewahrt werden.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:


• Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mailadresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de 
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder -während der Öffnungszeiten- zur Niederschrift abgegeben werden.

• Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


• Zusätzlich liegt der Planentwurf mit Begründung während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmer 23 während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die DIN Norm, auf die im Entwurf Bezug genommen wird, kann ebenfalls eingesehen werden.


Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich unter folgender Adresse in das Internet eingestellt: www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung


Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter: www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Kappeln den 19.06.2025


Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
Gez. Stoll