Bekanntmachung über die Veröffentlichung Planentwürfe
Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Planentwürfe zur
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Lüttfelder Straße“
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet zwischen der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel; jetzt Meratebogen und Innere Süeskoppel
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Reeperbahn“
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebietserweiterung im nordöstlichen Königsberger Ring“
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Erweiterung Wohngebiet in der nördlichen Schulstraße“; jetzt Vorm Amalienfeld und Hinterm Bauernteich
Die vom Bauausschuss der Stadt Kappeln mit Beschluss vom 15.09.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Lüttfelder Straße“ und Begründung, der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet zwischen der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel; jetzt Meratebogen und Innere Süeskoppel und Begründung, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Reeperbahn“ und Begründung, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebietserweiterung im nordöstlichen Königsberger Ring“ und Begründung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Erweiterung Wohngebiet in der nördlichen Schulstraße“; jetzt Vorm Amalienfeld und Hinterm Bauernteich und Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 22.09. bis zum 24.10.2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung
Mit der der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Lüttfelder Straße“, der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet zwischen der Flensburger Straße und der Straße Süeskoppel; jetzt Meratebogen und Innere Süeskoppel, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Reeperbahn“, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebietserweiterung im nordöstlichen Königsberger Ring“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Erweiterung Wohngebiet in der nördlichen Schulstraße; jetzt Vorm Amalienfeld und Hinterm Bauernteich erfolgt der Ausschluss der Ferienwohnungsnutzung.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil die Planänderungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mailadresse: bauleitplanung@stadt-kappeln.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder -während der Öffnungszeiten- zur Niederschrift abgegeben werden.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich liegt der Planentwurf mit Begründung während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmer 23 während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich unter folgender Adresse in das Internet eingestellt: www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter: www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Kappeln den 18.09.2025
Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
Gez. Stoll