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20.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung: Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschlüsse für B-Pläne 83 und 46 Änd. des FNP

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 83 der Stadt Kappeln nach § 3 Absatz 2 BauGB für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.11.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 83 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 24.11.2025 bis einschl. 30.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.kappeln.de (Politik & Verwaltung / Bauleitplanung / Bebauungspläne / Bebauungspläne im Verfahren)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten und Untersuchungen

  • Orientierende Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbeparks „Nordschwansen“ in Kappeln (Ingenieurbüro Possel u. Partner GmbH, 11/2020)
  • Schalltechnische Untersuchung des Bebauungsplans Nr. 83 „Interkommunales Gewerbegebiet an der B 203 / Ostseestraße“ in Kappeln (Lärmkontor GmbH, 07/2024)
  • Verkehrsprognose B-Plan Nr. 83 Interkommunales Gewerbegebiet „Nordschwansen“ an der B 203 Stadt Kappeln (Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH, 04/2024)
  • Entwässerungskonzept inkl. ARW-1 Nachweis (Ingenieurbüro Possel u. Partner GmbH, 09/2025)
  • Brutvogelkartierung 2022 (Bioplan, 11/22)
  • Natura-2000-Verträglichkeitsvorprüfung (Landschaftsplanung Jacob│Fichtner Landschaftsarchitekten, 07/23)
  • Grünordnungsplan zum B-Plan 83 (Landschaftsplanung Jacob│Fichtner Landschaftsarchitekten, 10/25)

Umweltrelevante Stellungnahmen

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB sind von folgenden Institutionen umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen und einsehbar: Archäologisches Landesamt S-H , Schleswag Abwasser GmbH, LLUR Nord Flensburg Immissionsschutz, LBV SH Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, AG 29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig- Holstein, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Rendsburg-Eckernförde – Wasser, Bodenschutz und Abfall, Kreis Rendsburg-Eckernförde – Untere Naturschutzbehörde , Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Arnis, Landesplanerische Stellungnahme – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Umweltbezogene Informationen zum

Schutzgut Fläche:

Angaben zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

Schutzgut Boden und Grundwasser:

Angaben zur Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit, Versickerungsfähigkeit und zu den Grundwasserverhältnissen (Baugrunduntersuchung).

Schutzgut Wasser:

Aussagen zum Entwässerungskonzept, zur Regenwasserbewirtschaftung, zu Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen sowie zum Nachweis ARW-1.

Schutzgut Luft, Klima und Immissionen:

Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zu Lärmimmissionen aus Verkehr und Ge-werbe, zur Lärmvorsorge sowie ergänzende Informationen zu Luftqualität und Geruchsimmissionen sowie Ergebnisse der Verkehrsprognose zu Verkehrsbelastung.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Erkenntnisse aus der Brutvogelkartierung, der Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-Vorprüfung) und dem Grünordnungsplan zu vorkommenden Arten, Lebensräumen, Beeinträchtigungen und vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Schutzgut Landschaft und Erholung:

Aussagen zur landschaftlichen Einbindung des Plangebietes, zu Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu Maßnahmen des landschaftspflegerischen Ausgleichs.

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:

Informationen zu möglichen Auswirkungen auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur verkehrlichen und lärmbedingten Belastung.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Information zur Lage innerhalb eines archäologischen Interessensgebietes und Ergebnisse archäologischer Untersuchungen

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: bauleitplanung@stadt-kappeln.de.  Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kappeln.

- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 83, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 83, sowie der 46. Änderung des F-Planes der Stadt Kappeln nicht von Bedeutung ist.

- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmer 23 während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. 14:00 bis 17:30 Uhr).

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB im Internet unter www.kappeln.de veröffentlicht.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln, den 20.11.2025

 Stadt Kappeln

 (LS.)                       Der Bürgermeister

 gez. Stoll

 Bürgermeister