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20.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss 6 Änderung B-Plan Nr. 74 Schleiterrassen

Aufstellung einer 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schleiterrassen“ der Stadt Kappeln und Veröffentlichung des gebilligten Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet

Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 beschlossen, eine 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Schleiterrassen“ aufzustellen.

Planungsziel dieser B-Plan-Änderung ist es, für den östlichen Teil des WA10-Gebietes Anpassungen der Baugrenzen vorzunehmen, sowie die mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 74 getroffenen Festsetzungen für das gesamte B-Plan Gebiet mit allen Teilgebieten zur Anwendung zu bringen.

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.11.2025 im Vorwege zum Aufstellungsbeschluss, gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet „Schleiterrassen“ und der Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 24.11. bis einschl. 30.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.kappeln.de (Politik&Verwaltung / Bauleitplanung / Bebauungspläne / Bebauungspläne im Verfahren)

 Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: bauleitplanung@stadt-kappeln.de  Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kappeln.

- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 nicht von Bedeutung ist.

- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmernummer 23 während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachmittag 14:00 bis 17:30 Uhr).

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB im Internet unter www.kappeln.de veröffentlicht.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

24376 Kappeln, den 20.11.2025  

Stadt Kappeln

(LS.)                         Der Bürgermeister

gez. Stoll

Bürgermeister