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Stellenausschreibung: Erzieher / Erzieherin (m/w/d) im Jugendzentrum der Stadt Kappeln

Die Stadt Kappeln erfährt zurzeit einen Strukturwandel mit starker Entwicklungsdynamik. Mit ihrer naturnahen Lage an Schlei und Ostseeküste bietet sie Einwohner*innen und zuziehenden Bürger*innen aus dem ganzen Bundesgebiet ein sehr hohes Maß an Lebensqualität.

Wir als Stadtverwaltung verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kappeln als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsstandort zu etablieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Unsere ca. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich freundlich und kompetent um die vielfältigen Belange, für die die Stadtverwaltung in der Stadt Kappeln und dem Amt Kappeln-Land mit seinen amtsangehörigen Gemeinden zuständig ist. Mit unseren vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgabenbereichen bieten wir Ihnen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und einen attraktiven, krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.

Zum 1. Juli 2026 ist die Stelle als Erzieher / Erzieherin (m/w/d) im Jugendzentrum der Stadt Kappeln zu besetzen.

Ihr Aufgabengebiet:

  • Betreuung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschließlich Spiel, Unterstützung und Weiterentwicklung im kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Bereich
  • Beratung von Kindern und Jugendlichen
  • Angebote der offenen Jugendarbeit entwickeln und umsetzen
  • Gruppenaktivitäten planen und umsetzen
  • Verwaltungsmäßige Abwicklung von Projekten und Fördermaßnahmen
  • Ehrenamtliche Strukturen aufbauen, entwickeln und unterstützen
  • Teilnahme und Mitwirkung an verschiedenen Arbeitskreisen
  • Planung, Organisation und Umsetzung von Projekten und Workshops
  • Zusammenarbeit mit pädagogischen Netzwerken, wie z. B. der Schulsozialarbeit
  • Ferienbetreuung

 

Sie verfügen über:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher / staatlich anerkannte Erzieherin oder
  • Eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Freude an der Arbeit mit jungen Menschen
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität, Teamfähigkeit und Kreativität
  • Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft bei Veranstaltungen auch an den Wochenenden und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu Arbeiten
  • Gute Kenntnisse in der Anwendung von Office-Programmen
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

 

 

Gute Gründe für

Ihre Bewerbung:

  • Ein engagiertes Team, das sich auf Sie als neues Teammitglied freut
  • Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen
  • Leistungsgerechte Bezahlung / Jahressonderzahlung
  • E-Bike Leasing
  • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Neue berufliche Impulse und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit der Fortbildung zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Arbeiten in einem attraktiven Umfeld

Wir freuen uns über engagierte Talente und erfahrene Fachkräfte, die uns unterstützen möchten. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen. Als Arbeitgeber fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Die Vergütung erfolgt, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE.

Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.          

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Lorenzen 0 46 42 / 183 201 gerne zur Verfügung.

Bewerbungen werden – bevorzugt online mit einem Anhang im pdf-Format –, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Arbeits- und Prüfungszeugnisse), bis zum 22. Februar 2026 erbeten an den Bürgermeister der Stadt Kappeln unter der Mail-Adresse bewerbung@stadt-kappeln.de.

Es können nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

Vor der Einstellung ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.


Kappeln, den 02. Februar 2026

gez. Stoll

Bürgermeister