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26.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung: über die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 97 »Alt Ellenberg«

Der Bauausschuss der Stadt Kappeln hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Alt Ellenberg“ gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 30.03.-04.05.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung

Planungsziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Sicherung des vorhandenen Dauerwohnraums und der vorhandenen Siedlungsstruktur. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mailadresse:
    bauleitplanung@stadt-kappeln.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder -während der Öffnungszeiten- zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Änderungen sind in den Unterlagen gekennzeichnet.

  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich liegt der Planentwurf mit Begründung während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Kappeln, Reeperbahn 2, Zimmer 23 während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich unter folgender Adresse in das Internet eingestellt: www.kappeln.de/Politik-Verwaltung/Bauleitplanung

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter: www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Kappeln den 26.03.2026

Stadt Kappeln

Der Bürgermeister

Gez. Stoll