Öffentliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Kappeln über eine Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 97 »Alt-Ellenberg«
Aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 18.03.2026 folgende Satzung über eine Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 97 „Alt-Ellenberg“ erlassen:
§ 1
(1) Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 97 „Alt-Ellenberg“ wird für das in Abs. 2 genannte Gebiet eine Veränderungssperre angeordnet.
(2) Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den südwestlichen Teil des Kappelner Ortsteils Ellenberg. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch das Grundstück der Gorch-Fock-Schule, im Osten durch die Bebauung Mürwiker, Wiker Straße, im Süden durch die Eckernförder Straße und im Westen durch das Schleiufer. Der Umfang des Geltungsbereichs ist in der anliegenden Karte durch Umrandung gekennzeichnet.
§ 2
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre ist es nicht zulässig
(a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen,
(b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
§ 3
(1) Eine Ausnahme der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie endet mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 97 „Alt-Ellenberg“, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Kappeln, den 26.03.2026
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Der Bürgermeister