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21.02.2023

Information zur Richtlinie zur Förderung nicht-fossiler Heizsysteme

Zusammenfassung der Förderrichtlinie:

Ziel: Ab 16. Januar können Privathaushalte Zuschüsse für klimaschonende Heizungsanlagen online beantragen. Das Ziel ist es, die Abhängigkeit schleswig-holsteinischer Haushalte von fossilen Brennstoffen zu verringern. So soll die Energiewende vorangetrieben werden.
Was wird gefördert: Für Wärmepumpen ist eine Förderung von bis zu 2000 Euro möglich, für Solarkollektoranlagen bis zu 900 Euro, für Biomasseheizungen bis zu 900 Euro und für entsprechende Anschlüsse ans Wärmenetz können Antragssteller bis zu 500 Euro bekommen. Nicht gefördert werden also Reparaturen, Eigenbauten, Prototypen oder Ersatzbeschaffungen. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig.
Weitere Besonderheiten: Die Anlagen müssen den, in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen festgelegten, Mindestanforderungen entsprechen. Die Anlage muss fachgerecht installiert sein. Die Anlage darf nicht vor dem 30.12.22 beantragt worden sein. Sie muss mindestens fünf Jahre im Eigentum der antragstellenden Person verbleiben und von ihnen betrieben werden.
Wo kann es beantragt werden: Seit dem 16.01.2023, online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein

Mehr Informationen:
schleswig-holstein.de - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Neuauflage des Förderprogramms »Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger«

Richtlinie zur Förderung nicht-fossiler Heizsysteme im Rahmen des Förderprogrammes »Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger« (schleswig-holstein.de)

Autor/in: Elke von Hoff