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Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen

Zusammenfassung der Förderrichtlinie:

Ziel: Ab 16. Januar können Privathaushalte Zuschüsse für Photovoltaik-Balkonanlagen online beantragen. Das Ziel ist es, die Abhängigkeit schleswig-holsteinischer Haushalte von fossilen Brennstoffen zu verringern. So soll die Energiewende vorangetrieben werden.
Was wird gefördert: Kleinen Photovoltaikanlagen auf dem heimischen Balkon, mit einer Leistung von zwischen mindestens 250 Watt und höchstens 600 Watt, werden seit 16. Januar 2023 mit bis zu 200 Euro gefördert. Nicht gefördert werden also Reparaturen, Eigenbauten, Prototypen oder Ersatzbeschaffungen. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Nur natürliche Personen können die PV Anlagen beantragen und sie dürfen keine wirtschaftliche Zwecke dienen.
Weitere Besonderheiten: Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig. Die eingebauten Paneele müssen den derzeitigen EU-Normen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Die Anlage muss fachgerecht installiert sein. Das System darf außerdem erst nach dem 16. Januar gekauft worden sein, da der Förderzeitrum mit diesem Tag beginnt. Die Paneele müssen mindestens zwei Jahre im Eigentum der antragstellenden Person verbleiben und genutzt werden.
Wo kann es beantragt werden: Wieder ab dem 31. März, online, im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein

Eventuell könnten Mieter von städtischen Liegenschaften eine solche Balkonanlage haben wollen. Sie müssen dann zunächst die Erlaubnis bei der Stadt Kappeln einholen, die Anlagen anzubringen.
Mehr Informationen:
schleswig-holstein.de - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Neuauflage des Förderprogramms »Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger«

Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen (schleswig-holstein.de)

Autor/in: Elke von Hoff