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05.05.2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Kappeln für den Bereich an den Regenrückhaltebecken in „Ellenberg“ (Borkumer Straße) nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 03.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Kappeln für den Bereich an den Regenrückhaltebecken in „Ellenberg“ und der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 15.05. bis einschl. 16.06.2023 im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 21, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.kappeln.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

Übergeordnete Planungen:

  • Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021
  • Regionalplan für den Planungsraum V
  • Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
  • Landschaftsrahmenplan Planungsraum I
  • Landschaftsplan der Stadt Kappeln
  • Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln

Gutachten und Untersuchungen:

  • Biotopkartierung (Juni 2022)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (November 2022)
  • Gründungsbericht mit Standsicherheitsuntersuchung (September 2021)
  • Erläuterung zur Ableitung des Regenwassers mit Überprüfung des Wasserhaushaltsbilanz (Juni 2022)

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB:

  1. Kreis Schleswig-Flensburg – Sachgebiet Regionalentwicklung (03.11.2022)
  2. Archäologisches Landesamt SH (23.09.2022)
  3. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Flensburg, LLUR Nord/ Untere Forstbehörde Flensburg (05.10.2022)
  4. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz/ Immissionsschutz (11.10.2022)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Finden sich in den Stellungnahmen des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Umweltschutz/ Immissionsschutz)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Schleswig-Flensburg – Sachgebiet Regionalentwicklung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Schleswig-Flensburg – Sachgebiet Regionalentwicklung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

  • Finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Schleswig-Flensburg – Sachgebiet Regionalentwicklung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Räume (Untere Forstbehörde)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild

  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Räume – Untere Forstbehörde,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Finden sich in den Stellungnahmen des archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein

 Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln, den 05.05.2023                                                             

Stadt Kappeln

Der Bürgermeister

gez. Stoll

Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff